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Teilnahmebedingungen FLYERALARM Design Award 2025

Der FLYERALARM Design Award wird von der FLYERALARM GmbH (Alfred-Nobel-Str. 18, 97080 Würzburg), nachfolgend „Veranstalter“, durchgeführt.

Mit der Teilnahme erklärt der Teilnehmer seine Kenntnis und ausdrückliche Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen.

Soweit in diesen Teilnahmebedingungen ausschließlich die männliche Form verwendet wird, erfolgt dies lediglich aus Gründen der Vereinfachung. Die jeweilige Formulierung bezieht sich gleichermaßen auf alle Geschlechter.

  • Teilnahmeberechtigung
    1. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren und Unternehmen, die ihren (Wohn-)Sitz in Deutschland haben, insbesondere Kreative, Grafiker, Grafik-Designer sowie Studenten der Kunst-Akademien und Fachschulen für visuelle Kommunikation.
    2. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Veranstalters und seiner Dienstleister, alle für diese Unternehmen tätigen Freiberufler, Angehörige vorbezeichneter Personen sowie die Organisationen und deren Mitarbeiter und Mitglieder zu deren Gunsten der FLYERALARM Design Award veranstaltet wird.
  • Teilnahme, Voting, Teilnahmegebühr, Erreichbarkeit, (potentielle) Gewinner
    1. Die Teilnahme erfolgt über die Webseite flyeralarm-design-award.com.
    2. Die Teilnahmephase beginnt am 15.08.2025 und endet am 01.10.2025. Die Teilnahme ist nur innerhalb dieses Zeitraums und nur über die Webseite flyeralarm-design-award.com möglich. Das Voting des Publikums beginnt am 02.10.2025 und endet am 12.10.2025. Die Fach-Jury erhält ab dem 13.10.2025 die Teilnahmebeiträge für das Jury-Voting.
    3. Die Teilnahme erfolgt durch Hochladung einer DIN-A4-Anzeige/Plakat zu den ausgeschriebenen Themen/Organisationen mit dazugehörigem Social-Media-Motiv, das für ein Facebook-Posting (Format 1080×1350 Pixel) sowie für ein Instagram-Posting (Format 1080×1350 Pixel) geeignet ist (im Folgenden „Anzeige“), Entrichtung der Teilnahmegebühr und Absenden des vollständig ausgefüllten Teilnahmeformulars. Motive, die mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden, müssen als solche gut lesbar gekennzeichnet sein.
    4. Jeder Teilnehmer kann mehrere Anzeigen einzeln hochladen.
    5. Die Teilnahmegebühr pro eingereichter Arbeit (Anzeige/Plakat + Social-Media-Motiv) beträgt 10,00 € inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Teilnahmegebühr hat der Teilnehmer über die Webseite im Rahmen der Einreichung zu entrichten.
    6. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für die Erreichbarkeit der Webseite.
    7. Voraussetzung als letztendlicher Gewinner, ist die Teilnahme an der Preisverleihung am 13.11.2025 in Würzburg. Für den Fall, dass der potenzielle Gewinner an der Preisverleihung nicht teilnehmen kann, behält sich der Veranstalter vor, die jeweilige nächstplatzierte Einreichung als potentiellen Gewinner auszurufen.
    8. Sollten die vom Teilnehmer angegebenen Daten fehlerhaft und/oder unvollständig sein, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, die richtigen Daten zu ermitteln. Nachteile aufgrund falscher Angaben gehen zu Lasten des Teilnehmers.
    9. Für den Fall, dass die Daten fehlerhaft und/oder unvollständig sind und der potentielle Gewinner nicht ermittelt werden kann, behält sich der Veranstalter vor, einen potentiellen Ersatzgewinner zu ermitteln.
  • Anforderungen Anzeige (Format, Inhalte), Hochladung
    1. Die Anzeige ist in einem vom Veranstalter vorgegebenen Dateiformat einzureichen. Nur so kann eine fehlerfreie Hochladung auf der Webseite des Flyeralarm Design Awards sichergestellt werden. Anpassungen der Dateiformate werden vom Veranstalter nicht vorgenommen. Die Hochladung der Anzeige auf der Webseite des Flyeralarm Design Awards erfolgt durch den Veranstalter und nach dessen Prüfung.
    2. Die Anzeigen dürfen nicht:
  1. gegen geltende Straf- sowie Ordnungswidrigkeitengesetze verstoßen;
  2. offensichtlich rassistische, fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende, radikale oder sonst verfassungsfeindliche Ziele verfolgen oder sexistischer Natur sein;
  • allgemeine ethische Grundwerte z.B. aufgrund aktueller politischer Ereignisse, missachten oder aus sonstigen Gründen als sittenwidrig einzustufen sein.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen entsprechende Anzeigen nicht auf der Webseite des Flyeralarm Design Awards hochzuladen und die Anzeige von der Teilnahme auszuschließen. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr an den Teilnehmer ist ausgeschlossen.

 

  • Rechte Dritter, Haftungsfreistellung, Rechteeinräumung, Verantwortlichkeit, Einwilligung
    1. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die eingereichten Anzeigen auf Verletzungen von Rechten Dritter hin zu überprüfen.
    2. Der Teilnehmer garantiert, dass seine Anzeige (insbesondere Bild- und Textdateien sowie Verweise), keine Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter verletzt.
    3. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter auf erste Anforderung von allen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, dem Veranstalter jeglichen Schaden, der diesem wegen des Rechts des Dritten entsteht, zu ersetzen. Hierzu zählen auch etwaige dem Veranstalter entstehende Rechtsverfolgungskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten).
    4. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Anzeige im Zusammenhang mit dem FLYERALARM Design Award (z.B. Galerie der Beiträge, Abwicklung, Prämierung, Berichterstattung) vom Veranstalter in Off- und Onlinemedien (insbesondere auf den Facebook-Seiten und dem Instagram-Profil des Veranstalters), sowie sonstigen Medien (z.B. Fernsehen, Fach-, Wirtschafts- und Publikumspresse, FLYERALARM-eigene Medien) genutzt, verbreitet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Falls erforderlich, ist der Veranstalter berechtigt, den Beitrag zu bearbeiten und Dritten Nutzungsrechte einzuräumen.
    5. Die Rechteeinräumung des Teilnehmers an den Veranstalter erfolgt unentgeltlich, unwiderruflich und ohne zeitliche, räumliche und inhaltliche Beschränkung.
    6. Der Teilnehmer räumt den Organisationen Stiftung Stark im Alter, NABU, Vier Pfoten sowie FLYERALARM Kids Foundation das Recht ein, seine im Rahmen des FLYERALARM Design Awards eingereichten Anzeigen zu eigenen Werbezwecken zu nutzen. Mit Einreichung der Anzeige überträgt der Teilnehmer das uneingeschränkte Nutzungsrecht an die jeweilige Organisation.
    7. Im Falle einer Platzierung räumt der Gewinner räumlich und zeitlich unbeschränkt dem Veranstalter, der Stiftung Stark im Alter, NABU, Vier Pfoten sowie der FLYERALARM Kids Foundation das ausschließliche Nutzungsrecht an der Anzeige ein. Hierzu gehört insbesondere: das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Recht Bearbeitungen und Umgestaltungen vorzunehmen wie z.B. Umgestaltungen, sodass die Anzeige in das Corporate Design der Organisation passt.
    8. Des Weiteren hat der Teilnehmer im Falle einer Platzierung eine offene Datei der prämierten Anzeige dem Veranstalter zur Verfügung zu stellen.
    9. Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter sowie den teilnehmenden Organisationen das Recht ein, die Anzeige elektronisch zu speichern, insbesondere in Datenbanken, auch über das Ende des Wettbewerbs hinaus.
    10. Sollte einer der Organisationen eine andere Anzeige als die Gewinneranzeige mehr zusagen, ist der Veranstalter berechtigt, die Kontaktdaten des Teilnehmers herauszugeben, sodass die jeweilige Organisation Kontakt aufnehmen kann. Die Herausgabe der Daten erfolgt ausschließlich zu diesem Zweck.
    11. Die auf der Webseite www.flyeralarm-design-award.com bereitgestellten Logos der Stiftung Stark im Alter, NABU, Vier Pfoten sowie der FLYERALARM Kids Foundation dürfen ausschließlich im Zusammenhang mit dem Flyeralarm Design Award von den Teilnehmern heruntergeladen und für Anzeigen (Einreichungen) verwendet werden.
  • Urhebernennung

Es besteht kein Anspruch auf Nennung des Teilnehmers als Urheber der jeweiligen Anzeige.

 

  • Prämierung, Jury, Entscheidungskriterien
    1. Prämiert werden pro Organisation die Plätze 1-3 von einer Fach-Jury sowie ein Publikumspreis per Online-Voting aus allen Einreichungen.
    2. Die Jury entscheidet über die Vergabe der Preise. Sie legt ihrer Entscheidung folgende

Kriterien zugrunde:

– Originalität, guter Stil

– Sensibilisierung des Betrachters für die Thematik

– Aufmerksamkeitsstärke der Anzeige

– Eignung der Anzeige für die jeweilige Organisation

– Animation der Anzeige zum Spenden

  1. c) Die einzelnen Kriterien sind gleich gewichtet. Die angegebene Reihenfolge ist zufällig und stellt keine Rangfolge der Gewichtung der Kriterien dar.
  2. d) Für den jeweils ersten Platz einer Organisation aus dem Jury-Voting erhält der Gewinner ein Preisgeld in Höhe von 2.500,00 €.  Für den jeweils zweiten Platz einer Organisation aus dem Jury-Voting erhält der Gewinner ein Preisgeld in Höhe von 1.000,00 €. Für den jeweils dritten Platz einer Organisation aus dem Jury-Voting erhält der Gewinner ein Preisgeld in Höhe von 500,00 €. In der Kategorie Publikumspreis erhält ein Gewinner ein Preisgeld in Höhe von 2.000,00 €.
  • Benachrichtigung und Veröffentlichung der Gewinner
    1. Die Gewinner des FLYERALARM Design Awards werden im Rahmen der Preisverleihung am 13.11.2025 in Würzburg bekanntgegeben.
    2. Die von der Jury ermittelten ersten drei Plätze pro Organisation sowie der Publikumspreis werden zur Preisverleihung nach Würzburg eingeladen. Voraussetzung für den letztendlichen Gewinn ist u.a. die Anwesenheit des Gewinners an der Preisverleihung. Der potenzielle Gewinner muss innerhalb von 8 Tagen nach Einladung seine Zu- oder Absage zur Preisverleihung gegenüber dem Veranstalter erklären. Für den Fall, dass der potenzielle Gewinner an der Preisverleihung nicht teilnehmen kann (auch für den Fall kurzfristiger Absage nach erfolgter Zusage), behält sich der Veranstalter vor, die jeweilige nächstplatzierte Einreichung als potentiellen Gewinner auszurufen. Der Teilnehmer erklärt sich mit dieser Art der Bekanntgabe einverstanden.
    3. Über die Bekanntgabe gemäß Abs. 1 hinaus erklärt sich der Gewinner einverstanden, dass sein Vorname und abgekürzter Nachname (z.B. Max M.) sowie der Name des Unternehmens oder der Institution auf der Webseite und/oder in Social-Media-Kanälen des Veranstalters veröffentlicht wird.

 

  • Teilnehmerdaten
    1. Der Veranstalter speichert und verarbeitet die Teilnehmerdaten zur Durchführung und Abwicklung des FLYERALARM Design Awards. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die Teilnehmerdaten vom Veranstalter zur Durchführung und Abwicklung des FLYERALARM Design Awards gespeichert und verarbeitet werden dürfen.
    2. Zur Durchführung und Abwicklung des FLYERALARM Design Awards bedient sich der Veranstalter anderer Dienstleister. Die Teilnehmer sind damit einverstanden, dass ihre Daten auch an die Dienstleister des Veranstalters übermittelt werden.
    3. Sofern der Teilnehmer nicht in eine weitergehende Nutzung (Werbung/Newsletter) seiner Daten eingewilligt hat, findet eine Weitergabe an Dritte oder die Datennutzung für Werbezwecke nicht statt.
  • Hinweise zum Datenschutz/Betroffenenrechte
    1. Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist der Veranstalter. Ihre Anliegen zum Thema Datenschutz oder Ihren Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung können Sie per E-Mail an datenschutz@flyeralarm.de
    2. Als Teilnehmer/Gewinner haben Sie unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen die folgenden Datenschutzrechte:

Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)

Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO)

Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)

Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)

Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO)

Recht auf Widerruf von Einwilligungen (Artikel 7 DSGVO)

Recht auf Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungsmaßnahmen (Artikel 21 DSGVO)

  • Änderung des FLYERALARM Design Awards/der Teilnahmebedingungen

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Änderungen und/oder Ergänzungen der Veranstaltung und/oder der Teilnahmebedingungen vorzunehmen und/oder die Veranstaltung ganz abzubrechen. Die Preise werden nur bei ordnungsgemäßer Durchführung des FLYERALARM Design Awards vergeben.

  • Sonstiges
    1. Die Teilnahme am FLYERALARM Design Award ist unabhängig von einem aktuellen oder zukünftigen Warenkauf oder dem Erwerb von Dienstleistungen des Veranstalters.
    2. Der FLYERALARM Design Award unterliegt dem deutschen Recht.
    3. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
    4. Teilnehmer, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder den FLYERALARM Design Award manipulieren, können mit sofortiger Wirkung von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
    5. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen werden die Parteien in diesem Fall eine angemessene Regelung finden, die der Bestimmung am nächsten kommt, die ersetzt werden soll.