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Teilnahmebedingungen

Der FLYERALARM Design Award wird von der FLYERALARM GmbH (Alfred-Nobel-Str. 18, 97080 Würzburg), nachfolgend „Veranstalter“ genannt, durchgeführt.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für alle Geschlechter.

Mit der Teilnahme erklärt der Teilnehmer seine Kenntnis und ausdrückliche Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen.

1. Teilnahmeberechtigung

  1. a) Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren und Unternehmen, die ihren (Wohn-)Sitz in Deutschland haben, insbesondere Kreative, Grafiker, Grafik-Designer sowie Studenten der Kunst-Akademien und Fachschulen für visuelle Kommunikation.
  2. b) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Veranstalters und seiner Dienstleister, alle für diese Unternehmen tätigen Freiberufler, Angehörige vorbezeichneter Personen sowie die Organisationen zu deren Gunsten der FLYERALARM Design Award veranstaltet wird.

2. Teilnahme

  1. a) Die Teilnahme erfolgt über die Webseite flyeralarm-design-award.com.
  2. b) Die Einreichungsphase beginnt am 01.09.2020 und endet am 31.10.2020. Die Teilnahme ist nur innerhalb dieses Zeitraums möglich. Die Votingphase für alle User beginnt am 03.11.2020 und läuft bis zum 09.11.2020, die Fach-Jury erhält ab dem 01.11.2020 die Teilnahmebeiträge für ihr Jury-Voting.
  3. c) Die Teilnahme erfolgt durch Hochladung einer Anzeige zu den ausgeschriebenen Themen/Organisationen, Entrichtung der Teilnahmegebühr und Abschicken des vollständig ausgefüllten Teilnahmeformulars. Jeder Teilnehmer kann mehrere Anzeigen einzeln hochladen.
  4. d) Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 25,00 inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer pro eingereichter Anzeige.
  5. e) Die Teilnahmegebühr hat der Teilnehmer über die Webseite im Rahmen der Einreichung zu entrichten.
  6. f) Es ist untersagt, rassistische, pornografische, Gewalt verherrlichende oder anderweitig gesetzwidrige oder für politische Zwecke werbende Beiträge zu erstellen bzw. einzureichen. Aus diesem Grund behält sich der Veranstalter das Recht vor, ohne Angabe weiterer Gründe entsprechende Beiträge unverzüglich zu entfernen.
  7. g) Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für die Erreichbarkeit der Website und eventueller Probleme, die der Teilnehmer mit der Website hat.
  8. h) Voraussetzung für die letztliche Stellung als Gewinner, ist die Teilnahme an der Preisverleihung am 21.01.2021 in Würzburg. Für den Fall, dass der potenzielle Gewinner an der Preisverleihung nicht teilnehmen kann (auch für den Fall kurzfristiger Absage nach erfolgter Zusage), behält sich der Veranstalter vor, die jeweilige nächstplatzierte Einreichung als Gewinner auszurufen.

3. Anforderungen Anzeige

  1. a) Die Anzeige ist in einem vom Veranstalter vorgegebenen Dateiformat zu übersenden. Nur so kann eine fehlerfreie Hochladung auf der Website des Flyeralarm Design Award sichergestellt werden. Anpassungen der Dateiformate werden vom Veranstalter nicht vorgenommen. Ein Anspruch auf Löschung oder Änderung der vom Teilnehmer hochgeladenen Daten besteht nicht.

4. Nutzungsrechte, Freistellung, Verantwortlichkeit

  1. a) Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die eingereichten Anzeigen auf potenzielle Verletzung von Rechten Dritter hin zu überprüfen.
  2. b) Der Veranstalter ist berechtigt, solche Anzeigen von der Teilnahme auszuschließen, die rechtswidrige und/oder gegen die guten Sitten verstoßende Inhalte haben. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr an den Teilnehmer erfolgt in diesen Fällen nicht.
  3. c) Mit dem Einreichen der Anzeige erklärt der Teilnehmer zugleich, dass seine Anzeige frei von Rechten Dritter ist, insbesondere, dass die Inhalte von ihm stammen oder er mit der Einwilligung des Urhebers handelt. Des Weiteren erklärt der Teilnehmer, dass er, sofern er Personen abgebildet hat, deren Einverständnis zur Veröffentlichung im Rahmen des FLYERALARM Design Awards hat.
  4. d) Der Teilnehmer stellt den Veranstalter hinsichtlich aller Ansprüche Dritter frei, die aufgrund seines Teilnehmerbeitrages entstanden sind. Der Teilnehmer hat den Veranstalter bei der Abwehr solcher Ansprüche nach besten Kräften zu unterstützen.
  5. e) Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Anzeige im Zusammenhang mit dem FLYERALARM Design Award (z.B. Galerie der Beiträge, Abwicklung, Prämierung, Berichterstattung) vom Veranstalter in Off- und Onlinemedien (insbesondere auf den Facebook-Seiten und dem Instagram-Profil des Veranstalters), sowie sonstigen Medien (z.B. Fernsehen, Fach-, Wirtschafts- und Publikumspresse, FLYERALARM-eigene Medien) genutzt, verbreitet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Falls erforderlich, ist der Veranstalter berechtigt, den Beitrag zu bearbeiten und Dritten Nutzungsrechten einzuräumen.
  6. f) Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter die Nutzung der Einreichungen ein, um diese im Rahmen und während der Dauer des Publikumsvotings auf der Webseite zu präsentieren.
  7. g) Im Falle einer Platzierung räumt der Gewinner unentgeltlich, räumlich und zeitlich unbeschränkt dem Veranstalter, Die Seenotretter – DGzRS, Deutscher Tierschutzbund e.V., Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) e.V. sowie Standpunkt e.V. das ausschließliche Nutzungsrecht an der Anzeige ein. Hierzu gehört insbesondere: das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Recht Bearbeitungen und Umgestaltungen vorzunehmen wie z.B. Umgestaltungen, sodass die Anzeige in das Corporate Design der Organisation passt.
  8. h) Des Weiteren hat der Teilnehmer im Falle einer Platzierung eine offene Datei der prämierten Anzeige dem Veranstalter zur Verfügung zu stellen.
  9. i) Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter sowie den teilnehmenden Organisationen das Recht ein, die Anzeige elektronisch zu speichern, insbesondere in Datenbanken, auch über das Ende des Wettbewerbs hinaus.
  10. j) Sollte eine der Organisationen eine andere Anzeige als die Gewinneranzeige mehr zusagen, ist der Veranstalter berechtigt, die Kontaktdaten des Teilnehmers herauszugeben, sodass die jeweilige Organisation Kontakt aufnehmen kann. Die Herausgabe der Daten erfolgt ausschließlich zu diesem Zweck.
  11. k) Die auf der Webseite www.flyeralarm-design-award.com bereitgestellten Logos von Die Seenotretter – DGzRS, Deutscher Tierschutzbund e.V., Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) e.V. sowie Standpunkt e.V. dürfen ausschließlich im Zusammenhang mit dem Flyeralarm Design Award von den Teilnehmern heruntergeladen und für grafische Arbeiten (Einreichungen) verwendet werden.

5. Urhebernennung
FLYERALARM veröffentlicht die Namen der Gewinner in sämtlicher Kommunikation, die in Zusammenhang mit dem Award steht (Webseite, Magazin, Social Media, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit). Es besteht jedoch kein Anspruch auf Nennung des Teilnehmers als Urheber der jeweiligen Anzeige von Seiten der Organisationen.

6. Prämierung, Jury, Entscheidungskriterien

  1. a) Prämiert werden pro Verein/Organisation die Plätze 1-3 von einer Fach-Jury sowie ein Publikumspreis per Online-Voting aus allen Einsendungen.
  2. b) Die Jury entscheidet über die Vergabe der Preise. Sie legt ihrer Entscheidung folgendeKriterien zugrunde:- Originalität, guter Stil- Sensibilisierung des Betrachters für die Thematik- Aufmerksamkeitsstärke der Anzeige- Eignung der Anzeige für die jeweilige Organisation- Animation der Anzeige zum Spenden
  3. c) Die einzelnen Kriterien sind gleich gewichtet. Die angegebene Reihenfolge ist zufällig und stellt keine Rangfolge der Gewichtung der Kriterien dar.
  4. d) Für den jeweils ersten Platz pro Organisation auch dem Jury-Voting und den dem ersten Platz in der Kategorie Publikumspreis gibt es ein Preisgeld in Höhe von 2.500,00 €.
  5. e) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anzeigen bzw. Teilnehmer von der Wahl zum Publikumspreis auszuschließen, wenn diese während des Wahlvorgangs ein verdächtiges Verhalten aufweisen. Verdächtiges Verhalten bedeutet in diesem Sinn, die ungewöhnlich rasche Zunahme an abgegebenen Stimmen, die auf eine unzulässige Verwendung von Scripts oder ähnlichen technischen Maßnahmen hindeutet.

7. Benachrichtigung und Veröffentlichung der Gewinner

  1. a) Die Gewinner des FLYERALARM Design Awards werden im Rahmen der Preisverleihung am 21.01.2021 in Würzburg bekanntgegeben. Die von der Jury ausgesuchten ersten drei Plätze pro Organisation sowie der Publikumspreis werden zur Preisverleihung eingeladen. Voraussetzung für den letztlichen Gewinn ist die Anwesenheit des jeweiligen Gewinners an der Preisverleihung. Der potenzielle Gewinner muss innerhalb von 8 Tagen nach Einladung seine Zu- oder Absage zur Preisverleihung gegenüber dem Veranstalter erklären. Für den Fall, dass der potenzielle Gewinner an der Preisverleihung nicht teilnehmen kann (auch für den Fall kurzfristiger Absage nach erfolgter Zusage), behält sich der Veranstalter vor, die jeweilige nächstplatzierte Einreichung als Gewinner auszurufen.
  2. b) Der Gewinner erklärt sich mit dieser Art der Bekanntgabe einverstanden.
  3. c) Über die Nennung gemäß Abs. 1 hinaus erklärt sich der Gewinner einverstanden, dass sein Vorname und abgekürzter Nachname (z.B. Max M.) sowie der Name des Unternehmens oder der Institution auf der Website und/oder in Social-Media-Kanälen des Veranstalters veröffentlicht wird.
  4. d) Sollten die vom Teilnehmer angegebenen Daten fehlerhaft und/oder unvollständig sein, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, die korrekten Daten ausfindig zu machen. Nachteile aufgrund falscher Angaben gehen zu Lasten des Teilnehmers.
  5. e) Für den Fall, dass die Daten fehlerhaft und/oder unvollständig sind, behält sich der Veranstalter vor, einen Ersatzgewinner zu ermitteln.

8. Teilnehmerdaten

  1. a) Der Veranstalter speichert und verarbeitet die Teilnehmerdaten zur Durchführung und Abwicklung des FLYERALARM Design Awards. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die Teilnehmerdaten vom Veranstalter zur Durchführung und Abwicklung des FLYERALARM Design Awards gespeichert und verarbeitet werden dürfen.
  2. b) Zur Durchführung und Abwicklung des FLYERALARM Design Awards bedient sich der Veranstalter anderer Dienstleister. Die Teilnehmer sind damit einverstanden, dass ihre Daten auch an die Dienstleister des Veranstalters übermittelt werden.
  3. c) Sofern der Teilnehmer nicht in eine weitergehende Nutzung (Werbung/Newsletter) seiner Daten eingewilligt hat, findet eine Weitergabe an Dritte oder die Datennutzung für Werbezwecke nicht statt.

9. Hinweise zum Datenschutz/Betroffenenrechte

  1. a) Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist der Veranstalter. Ihre Anliegen zum Thema Datenschutz oder Ihren Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung können Sie per E-Mail an datenschutz@flyeralarm.de
  2. b) Als Teilnehmer/Gewinner haben Sie unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen die folgenden Datenschutzrechte:
    Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)

    Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO)

    Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)

    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)

    Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)

    Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO)

    Recht auf Widerruf von Einwilligungen (Artikel 7 DSGVO)

    Recht auf Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungsmaßnahmen (Artikel 21 DSGVO)

10. Änderung des FLYERALARM Design Awards/der Teilnahmebedingungen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Änderungen und/oder Ergänzungen der Veranstaltung und/oder der Teilnahmebedingungen vorzunehmen und/oder die Veranstaltung ganz abzubrechen. Die Preise werden nur bei ordnungsgemäßer Durchführung des FLYERALARM Design Awards vergeben.

11. Sonstiges

  1. a) Die Teilnahme am FLYERALARM Design Award ist unabhängig von einem aktuellen oder zukünftigen Warenkauf oder dem Erwerb von Dienstleistungen des Veranstalters.
  2. b) Der FLYERALARM Design Award unterliegt dem deutschen Recht.
  3. c) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  4. d) Teilnehmer, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder den FLYERALARM Design Award manipulieren, können mit sofortiger Wirkung von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
  5. e) Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen werden die Parteien in diesem Fall eine angemessene Regelung finden, die der Bestimmung am nächsten kommt, die ersetzt werden soll.